Diese Vereinbarung
gewährleistet, dass neue Programm-Versionen zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage
oder im Rahmen von Programmerweiterungen automatisch zugehen.
Die Berechnung erfolgt
nur einmal jährlich mit der neuen Jahresversion. Bei der
steuer-lexikon-CD erfolgt die Berechnung jeweils mit Übersendung einer
Aktualisierungs-CD.
Kündigungsrecht:
Der Programmanwender kann
diesen Auftrag jederzeit für die nächste Jahresversion kündigen. Soweit in diesem Fall
allerdings Entgelte für zukünftige Zeiträume bereits berechnet sind, erfolgt keine
(Teil-)Gutschrift. Bereits ausgelieferte (Jahres-)Aktualisierungen
werden nicht zurückgenommen.
VOKS GmbH
Lilienthaler Heerstr. 65
28357 Bremen
Hiermit erteile ich den Aktualisierungsauftrag für die oben
angekreuzten Programme gemäß Ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
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